Corona Update

2G+ Regelung in Braunschweig ab Mittwoch, 01.12.2021

Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom 30.11.21

ab Morgen, 01.12.2021, gilt aufgrund der Überschreitung der Indikatoren Hospitalisierung und Neuinfizierte in Braunschweig die Regelungen der Warnstufe 2.

Die bisherigen 2G-Regelungen werden zu 2G-plus-Regelungen verschärft. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis (Selbsttests müssen bspw. durch den Arbeitgeber bescheinigt sein) vorgelegt werden muss. Das gilt auch für Mitarbeiter:innen in der Gastronomie.

Im Folgenden sind die Auswirkungen kurz zusammengefasst:

Gastronomie

  • 2Gplus in Innenräumen, 2G in der Außengastronomie
  • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz
  • Kontaktdatenerfassung aller Gäste
  • Abstände zwischen den Personen (Tische mit 1,5 m Abstand) sollten eingehalten werden
  • Tägliche Testpflicht für alle Mitarbeiter:innen

 

Beherbergung

  • 2Gplus in Innenräumen, 2G unter freiem Himmel
  • Test bei Anreise und zwei Mal wöchentlich
  • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich
  • Kontaktdatenerfassung aller Gäste
  • Keine Unterscheidung zwischen Freizeit- und Geschäftstourismus

 

körpernahe Dienstleistungen

  • 2Gplus (außer medizinisch notwendige Behandlungen)
  • 2G im Außenbereich
  • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich
  • Kontaktdatenerfassung aller Kund:innen

 

Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars, Kultur

  • 2Gplus in Innenräumen, 2G im Außenbereich
  • Testpflicht auch für Jugendliche unter 18 Jahren
  • FFP2-Maskenpflicht auch beim Sitzen
  • Digitale Kontaktdatenerfassung
  • nur 50% Auslastung
  • Tägliche Testpflicht für alle Mitarbeiter:innen

 

Alle Gäste und dienstleistende Personen (also auch alle Mitarbeiter:innen), die Zutritt zu den geschlossenen Räumen eines Gastronomiebetriebs haben, müssen trotz Impfung oder Genesung Testnachweise vorlegen. Für die tägliche Testung der Mitarbeiter:innen sind beaufsichtigte Selbsttests möglich, deren Bescheinigung dann bspw. für den Zugang zu Gastronomie oder ÖPNV genutzt werden kann. Auch unter 2Gplus-Regelungen sind weiterhin Abstände einzuhalten, es besteht FFP2-Maskenpflicht für die Mitarbeiter:innen.

Grundsätzlich gelten also ab 01.12.2021 in Innenbereichen 2Gplus-Regelgungen, in Außenbereichen 2G-Regelungen. Alle weiteren Informationen zu Veranstaltungen, Sport oder Kultur können Sie ebenfalls der angehängten Grafik entnehmen. Für den Besuch im Einzelhandel sind in der aktuellen Verordnung keine Regelungen getroffen, es herrschen also weiterhin keine Einschränkungen.

 

Quelle: Braunschweig Stadtmarketing GmbH

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